Leitende Staatsanwältin/Leitender Staatsanwalt der Hauptabteilung Strafbefehle 80–100 %

Topsharing möglich

Sicherheitsdirektion
Liestal
per 1. April 2026

Ihre Verantwortung:

  • Als Leiterin oder Leiter der Hauptabteilung Strafbefehle sind Sie Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft.
  • Zusammen mit Ihrem Führungsteam leiten und prägen Sie die operative Arbeit von rund 30 Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Bereich und bringen die Sichtweisen und Bedürfnisse Ihrer Hauptabteilung in die Geschäftsleitung mit ein.
  • Sie verantworten die allgemeinen Strafuntersuchungen Ihres Teams über das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches, des Strassenverkehrsgesetzes sowie weiterer Bundesgesetze und kantonaler Gesetze hinweg, wobei eher niederschwellige Delikte, Geschwindigkeitsübertretungen sowie Verstösse gegen Richterliche Verbote in die Zuständigkeit Ihrer Hauptabteilung fallen.
  • Dank Ihrer fachlichen Expertise, Ihrer ergebnisorientierten Art und Ihrer effizienten Arbeitsweise sorgen Sie – persönlich und als Vorbild – für rechtsstaatlich korrekt durchgeführte Strafverfahren in angemessen kurzer Zeit. Sie führen eigene Verfahren und vertreten diese vor Gericht.
  • Als Geschäftsleitungsmitglied engagieren Sie sich überdurchschnittlich für das Wohl der Gesamtbehörde und bringen sich und Ihre Expertise auch in übergeordneten Themen und Projekten mit ein.
  • Sie begeistern Mitarbeitende, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte mit Ihren kommunikativen und Ihren Leadership Fähigkeiten.

Ihr Hintergrund:

  • Für diese anspruchsvolle Führungsfunktion suchen wir eine leistungsorientierte und sozialkompetente Persönlichkeit mit Erfahrung in der Personalführung, die auch in hektischen Zeiten einen kühlen Kopf bewahren und sich durchsetzen kann.
  • Sie verfügen über einen Hochschulabschluss im Bereich der Rechtswissenschaft (lic. iur. oder MLaw) an einer schweizerischen Universität und blicken auf eine mehrjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt in einer Führungsfunktion zurück.
  • Dank Ihren fundierten Kenntnissen im Schweizer Straf- und Strafprozessrecht, Ihrer belastbaren und lösungsorientierten Art treffen Sie in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen jederzeit sachgerechte Entscheide und vertreten diese.

Ihre Vorteile bei uns


Für Fragen zur Stelle

Jacqueline Bannwarth
Erste Staatsanwältin
061 552 34 00

Patrizia Krug
Erste Staatsanwältin
061 552 34 00

Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft

Die kantonale Verwaltung Basel-Landschaft ist die grösste Arbeitgeberin im Kanton. Sie bietet interessante Arbeitsplätze und ausserdem eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten. In vielfältigen Berufen und Fachgebieten erbringen über 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Damit leisten sie einen Beitrag zu einem hohen Lebensstandard und fördern die Attraktivität des Kantons. Gestalten Sie mit uns aktiv die Zukunft!

Staatsanwaltschaft / Strafbefehle

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft verfolgt Straftaten von Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie leitet alle Verfahrensschritte, untersucht Straftaten und beantragt die Anordnung von Zwangsmassnahmen wie Untersuchungshaft oder Telefonkontrollen, wenn dies für die Aufklärung notwendig ist. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten sanktioniert die Staatsanwaltschaft diese direkt, indem sie Strafbefehle erlässt. Bei schweren Straftaten erhebt und vertritt sie die Anklage vor Gericht.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, spannende und verantwortungsvolle Position in einem sinnstiftenden Tätigkeitsfeld. Durch Ihre Arbeit leisten Sie zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen einen wertvollen Beitrag zum Gesellschaftsfrieden im Kanton Basel-Landschaft. Ihr Arbeitsort befindet sich an zentraler Lage in Liestal in Gehdistanz zum Bahnhof Liestal.

Ihr Arbeitsort

Ihr Arbeitsort

Sicherheitsdirektion
Rheinstrasse 27
4410 Liestal
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Der Kanton achtet die unterschiedlichen Biografien seiner Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

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