Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Weibel- und Sicherheitsdienst 80–100 %

Schwerpunkt Sicherheitsassistenz

Gerichte
Strafgericht
Muttenz
per 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung

Ihre Verantwortung

  • Sicherheitsdienst inkl. Zutrittskontrollen
  • Empfangsdienst im Strafjustizzentrum in Muttenz
  • Vorbereitung der Gerichtsinfrastruktur und Weibeldienst (inkl. Wochenendpikettdienst im Zwangsmassnahmengericht)
  • Archivieren von Fällen und Bearbeitung von Beschlagnahmegut etc.
  • Entwicklungsperspektive zur stellvertretenden Teamleitung bei entsprechender Eignung und Interesse

Ihr Hintergrund

  • Abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
  • Einige Jahre Berufserfahrung im Justiz- oder Sicherheitsbereich
  • Ausgeglichenheit und persönliche Reife sowie Geschick im Umgang mit Menschen
  • Dienstleistungsorientierte, diskrete Persönlichkeit mit hoher Problemlösungskompetenz
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie Genauigkeit und Selbständigkeit
  • Fundierte EDV-Kenntnisse und technisches Geschick
  • Physische und psychische Leistungsfähigkeit sowie rasche Auffassungsgabe
  • Verantwortungsbewusst, teamorientiert, flexibel und hilfsbereit

Ihre Vorteile bei uns

Mitarbeitende im Zentrum

Wertschätzung, Respekt und Verlässlichkeit prägen unsere Zusammenarbeit. Weil uns unsere Mitarbeitenden wichtig sind, schützen und fördern wir ihre Gesundheit und sorgen für Sicherheit am Arbeitsplatz.

Zukunft gestalten für die Allgemeinheit

Wir schaffen gesellschaftlichen Mehrwert. Arbeiten beim Kanton bedeutet, nahe bei der Bevölkerung zu sein und etwas für sie zu tun. Oft spielen dabei politische Prozesse eine wichtige Rolle.

Zeitlich flexibel arbeiten

Das Modell der Jahresarbeitszeit erlaubt eine persönliche Abstimmung von beruflichen und ausserberuflichen Tätigkeiten. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit unterstützen individuelle Lebensmodelle. Zudem gibt es interessante Optionen für eine vorzeitige oder eine Teilpensionierung.

Mobiles Arbeiten

Teilweise können Arbeiten von zu Hause oder von einem anderen Ort aus getätigt werden. Dies erhöht die Flexibilität der Arbeitsorganisation und Ihrer Work-Life-Balance.

Grosszügig bei Ferien und Urlaub

Allen Mitarbeitenden stehen mindestens fünf Wochen Ferien zu. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den 13. Monatslohn in zusätzlichen Urlaub umzuwandeln oder unbezahlten Urlaub zu beziehen.

Zahlreiche Berufe in spannendem Umfeld

Wir sind der grösste Arbeitgeber im Baselbiet und beschäftigen seit 1833 Fachleute in ganz unterschiedlichen Berufen. Dabei gehen wir mit der Zeit und bleiben auch bei der digitalen Entwicklung am Ball.

Berufliche und soziale Sicherheit

Der Kanton bietet sichere Arbeitsplätze und trägt die Verantwortung für seine Mitarbeitenden. Er zeichnet sich ausserdem durch solide Sozialleistungen aus.

Zentral gelegen und gut verbunden

Der Arbeitsort liegt inmitten des Baselbiets und verfügt über komfortable ÖV-Verbindungen. Vielfältige Möglichkeiten, sich abwechslungsreich zu verpflegen, hat es hier ebenso wie tolle Freizeit- und Kulturangebote, um nach der Arbeit zu entspannen.

Faire und transparente Löhne

Der Kanton lebt seine Vorbildfunktion und bekennt sich klar zu einer gerechten Lohnpolitik. Dabei verwenden wir ein transparentes und nachvollziehbares Lohnsystem. Gute Leistung und engagierte Arbeit wirken sich positiv auf die persönliche Lohnentwicklung aus.

Arbeit komplett vergütet

Mehrzeit soll kompensiert werden. Dafür wird bei uns die Arbeitszeit erfasst.

Start der Karriere

Die hochwertigen Berufslehren in vielen verschiedenen Gebieten vermitteln fundierte Kenntnisse und ermöglichen vielfältige Optionen für die spätere Laufbahn. Während der Ausbildung zum Profi unterstützen wir Sprachaufenthalte und den Besuch von Freifächern. Das jährliche Lehrlingslager ist ein besonderes Highlight.

Weiterkommen dank langfristiger Perspektive

Unsere Personalplanung ist nachhaltig und auf lange Sicht ausgelegt. Dazu gehören besonders die Förderung der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung von Mitarbeitenden, Fach- und Führungspersonen.

Für Fragen zur Stelle

Lynn With
Leiterin des Weibel- und Sicherheitsdiensts
061 552 32 58

Kontaktformular

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Rebekka Balmer
HR-Beraterin
061 552 67 86

Gerichte des Kantons Basel-Landschaft

Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft sind für die Rechtsprechung des Kantons verantwortlich. Sie bestehen auf der Ebene der ersten Instanz aus zwei Zivilkreisgerichten, dem Strafgericht, Jugendgericht und Zwangsmassnahmengericht sowie dem Steuer- und Enteignungsgericht. Die zweite Instanz bildet das Kantonsgericht mit vier Abteilungen. Dem Kantonsgericht angegliedert ist die Gerichtsverwaltung.

Strafgericht

Das Strafgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Beurteilung von Straftäterinnen und Straftätern.
Das Jugendgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt.
Das Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wir sind ein motiviertes und eingespieltes Team und suchen eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Teamfähigkeit.

Der Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft setzt sich aktiv für die Gleichbehandlung und die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein und schätzt deren Vielfalt.
Willkommen sind Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Lebensform oder Religionszugehörigkeit.

Ihr Arbeitsort

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Gerichte
Grenzacherstrasse 8
4132 Muttenz
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