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Leitung Opferhilfe und Vollzug Zivil- und Verwaltungsrecht 60 %
Ihre Verantwortung :
- Umsetzung des Opferhilfegesetzes und der Istanbul-Konvention auf kantonaler Ebene; Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Leistungen (Entschädigung / Genugtuung), inkl. Entscheidfindung auf der Basis der Gesuche, vorhandener Strafakten und eigener Abklärungen
- Vertretung des Kantons in der Opferhilfekommission beider Basel
- Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstelle beider Basel sowie der Frauenhäuser in der Region; Gewährleistung einer leistungsorientierten Auftragsvergabe und effizienten Mittelverwendung
- Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu Opferhilfe; Mitarbeit in inner- und interkantonalen Gremien; Beiträge an Projekten zur Weiterentwicklung der Opferhilfe
- Führung, Motivation und Weiterentwicklung eines kleinen Teams; Sicherstellung von Qualität und Effizienz der Dienstleistungen
- Leitung runder Tisch Menschenhandel
- Als vorgesetzte Person der Vollzugbehörde Zivil- und Verwaltungsrecht Übernahme des rechtlichen Teils (Bearbeitung von Beschwerden, Schreiben von Vernehmlassungen, Rechtsabklärungen) und Leitung von Einvernahmen bei Verwaltungsvollzügen.
Ihr Hintergrund :
- Abgeschlossenes Studium (Master) in Rechtswissenschaften
- Erfahrung im Bereich Opferhilfe, Sozialrecht, Opferrechte oder verwandten Fachgebieten; Kenntnisse des Opferhilfegesetzes und Erfahrung mit finanziellen Leistungen und Entscheidverfahren von Vorteil
- Führungserfahrung
- Hohe Verhandlungskompetenz, Durchsetzungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Ausgeprägte Beratungskompetenz, Empathie, Integrität und Vertraulichkeit
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeit in Deutsch